BGH 25. Januar 2007: Erforderlichkeit der Titelzustellung bei Gesamtrechtsnachfolge auf Gläubigerseite

13.06.2009

Die Zwangsvollstreckung darf auch im Falle der Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Gläubigers nicht fortgeführt werden, solange dem Schuldner keine Ausfertigung des Titels zugestellt worden ist, aus der sich die Berechtigung des Rechtsnachfolgers des Gläubigers zur Vollstreckung ergibt.

BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - V ZB 47/06
ZPO §§ 727 Abs. 1, 750 Abs. 2

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