BGH 29. Juli 2009: Dienstleistungsvertrag und Entgeltliche Bevollmächtigung zur Schuldnerhilfe

15.09.2009

Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die ohne entsprechende Erlaubnis erbracht wird, ist auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht deswegen gerechtfertigt, weil sich der Handelnde dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.
BGH, Versäumnisurteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06 – OLG Brandenburg, LG Frankfurt/Oder

Die vollständige Entscheidung finden Sie hier:
Entscheidung des BGH

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