Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die ohne entsprechende Erlaubnis erbracht wird, ist auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht deswegen gerechtfertigt, weil sich der Handelnde dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.BGH, Versäumnisurteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06 – OLG Brandenburg, LG Frankfurt/Oder Die vollständige Entscheidung finden Sie hier:Entscheidung des BGH
Melden Sie sich unverbindlich an, um Ihre Terminvertretungen online zu managen.
Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie auf dem Laufenden ...
AssetGate Collection Services GmbH Linus-Pauling-Weg 8 D-48155 Münster
Telefon: 0251 / 208 580 280 Telefax: 0251 / 208 580 299
E-Mail: info@terminvertreter.de
Mo-Fr 8:00 bis 17:00 Uhr