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aktuelle Rechtsmeldungen

  • 29.09.2009

    BGH 13. August 2009: Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO

    Eine Vorsatzanfechtung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Schuldner zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung noch keine Gläubiger hatte.
    Tatsachen, aus denen die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Vorsatzanfechtung gefolgert werden können, begründen keine Vermutung, sondern stellen nur mehr oder weniger gewichtige Beweisanzeichen dar.
    BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06 - OLG München, LG München I

  • 25.09.2009

    BGH 16. Juli 2009: Zur Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO

    Ob die Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO nur dann eingreife, wenn der Anfechtungsgegner im Zeitpunkt der Rechtshandlung Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit habe, oder ob die Kenntnis des Anfechtungsgegners von dem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners auch dann vermutet werden könne, wenn der Anfechtungsgegner im Zeitpunkt der Rechtshandlung die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht kenne, stellt sich nicht.
    BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 133/08 – OLG Hamm, LG Siegen

  • 18.09.2009

    BGH 16. September 2009: Hinweispflicht des Insolvenzgerichts auf Aufnahme in Forderungsverzeichnis

    Ob das Insolvenzgericht Anlass gehabt hätte, die Schuldnerin darauf hinzuweisen, dass ihr Vermieter in das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis aufzunehmen war, kann dahinstehen. Dies würde die Schuldnerin nicht von ihren eigenen Verpflichtungen entbinden.
    BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - IX ZB 63/08 – LG Landshut, AG Landshut

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