I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und der AssetGate GmbH (im Folgenden: AssetGate) im Zusammenhang mit der Beauftragung von Terminvertretungen in Zwangsversteigerungsverfahren abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte.
2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn AssetGate bei der Bekanntgabe ausdrücklich hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an AssetGate absenden.
II. Vertragsschluss
Der Kunde kann die Beauftragung einer Terminvertretung schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Wege an AssetGate übermitteln. Ein Auftragsverhältnis wird jedoch erst begründet, wenn dem Kunden eine Auftragsbestätigung seitens AssetGate zugegangen ist.
III. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Beauftragung inhaltlich zweifelsfrei an AssetGate zu übermitteln. Er hat hierbei ausschließlich das Auftragsformular der AssetGate zu nutzen. Bei Änderungen des Auftrags ist das Auftragsformular, als Änderungsauftrag gekennzeichnet, erneut einzureichen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Änderungen des Auftrages bedürfen einer Bestätigung seitens AssetGate, um Wirksamkeit zu erlangen.
2. Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird dem Kunden die vereinbarte Vergütung dennoch in Rechnung gestellt.
IV. Verschwiegenheitsverpflichtung
AssetGate verpflichtet sich, über alle kundenbezogenen Tatsachen, von denen er im Zusammenhang mit der Beauftragung Kenntnis erlangt, Verschwiegenheit zu wahren. Informationen über den Kunden darf AssetGate nur weitergeben, sofern und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere ist es AsssetGate gestattet, kundenbezogene Tatsachen an ihre Rechtsanwälte und deren Unterbevollmächtigte, soweit erforderlich oder zweckmäßig, weiterzugeben.
V. Haftung von AssetGate
1. AssetGate haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von AssetGate, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet AssetGate nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
2. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang AssetGate und der Kunde den Schaden zu tragen haben. AssetGate übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden aufgrund fehlerhafter Durchführung von Aufträgen, sofern sich die Fehlerhaftigkeit aus einem alleinigen Verschulden des Kunden ergibt.
3. AssetGate haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website www.terminvertreter.de und dem damit verbundenen Zugang zum individualisierten Bereich des Kunden.
VI. Stornierung
Der Kunde ist grundsätzlich berechtigt, die Beauftragung von AssetGate mit der Terminvertretung jederzeit zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor dem wahrzunehmenden Zwangsversteigerungstermin fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor dem wahrzunehmenden Zwangsversteigerungstermin fällt eine Stornogebühr in Höhe von EUR 150,- netto an. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt fällt die volle Gebühr für eine Terminvertretung an.
VII. Zahlungen
1. Rechnungen an den Kunden sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von AssetGate angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, soweit AssetGate nicht einen höheren Schaden nachweist.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand; Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von AssetGate. AssetGate ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
IX. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Bestimmungen des Vertrages im Übrigen voll umfänglich wirksam.
Stand: August 2012